Allgemeine Geschäftsbedingungen

Contact&Connect e.V.

Email: info@contact-and-connectev.de
Webseite: https://www. contact-and-connectev.de

Steuer-Nr.: 06469/44973
Amtsgericht Freiburg im Breisgau: VR 702190

Vertreten durch die Vorstände Tristan Müller, Alexander Bierer und Johanna Harlacher
Vereinssitz: Platz der Alten Synagoge 1, 79098 Freiburg im Breisgau

Stand: 18. November 2018
Abrufbar online: https://www.contact-and-connectev.de/agb

§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich

(1) Karrieretag Freiburg ist ein Geschäftsbereich der Contact&Connect e.V..

(2) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Contact&Connect e.V.. (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil aller zwischen der Contact&Connect e.V. und dem Kunden geschlossener Verträge und gelten ausschließlich. Bedingungen des Kunden, die unseren AGB entgegenstehen, diese ergänzen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, außer ihnen wird durch die Contact&Connect e.V. zugestimmt. Wir erkennen solche Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in deren Kenntnis den Auftrag vorbehaltslos ausführen. Bei beidseitigen Handelsgeschäften gelten unsere AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuellste Fassung der AGB.

(3) Mit dem Kunden schriftlich vereinbarte Regelungen gehen den AGB vor. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur Geltung, wenn sie von der Contact&Connect e.V. schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Beginn mit der Auftragsausführung

(1) Angebote der Contact&Connect e.V. sind freibleibend und unverbindlich, außer es ist ausdrücklich anderes angegeben. Die Angebote sind selbst dann freibleibend, wenn ihnen technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen angehängt sind.

(2) Durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots bzw. anderweitige schriftliche Beauftragung unterbreitet der Kunde der Contact&Connect e.V. ein verbindliches Vertragsangebot. Auch Aufträge, die der Kunde der Contact&Connect e.V. schriftlich oder mündlich erteilt, sind für diesen bindend. Es besteht jedoch ein Anspruch seitens der Contact&Connect e.V., dass der Kunde mündlich erteilte Aufträge unverzüglich schriftlich bestätigt. Die Contact&Connect e.V. hat das Recht, einen Auftrag des Kunden innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Gegenzeichnung und Rückleitung des Angebots an den Kunden anzunehmen. Hierdurch kommt der Vertragsschluss zwischen der Contact&Connect e.V.und dem Kunden zustande.

(3) Überdies kommt ein Vertrag zwischen der Contact&Connect e.V. und dem Kunden zustande, wenn die Contact&Connect e.V. mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Contact&Connect e.V. vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis des Kunden mit der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Kunde dem unverzüglich widersprochen hat.

§ 3 Leistungen der Contact&Connect e.V.

(1) Die Contact&Connect e.V. erbringt Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen in den Bereichen der Studentenhilfe, des Karrieretages und bei Vorträgen, welche der Förderung von Studenten dienen.

(2) Die durch die Contact&Connect e.V. zu erbringenden Leistungen werden durch den Vertrag mit dem Kunden nach Art, Inhalt und Umfang bestimmt.

(3) Die Contact&Connect e.V. behält sich das Recht vor, die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern sowie die Schwerpunktsetzung anzupassen (nachfolgend „Leistungsanpassung“ genannt), sofern ein zwischen den Parteien vereinbartes Budget (exklusive Steuern) nicht um mehr als 10 % überschritten wird. Die Contact&Connect e.V. ist zu einer Leistungsanpassung insbesondere dann berechtigt, wenn eine solche auf Umständen gründet, die die Contact&Connect e.V. nicht beeinflussen kann (z. B. Änderungen im Verantwortungsbereich von Dritten, Änderungen der gesetzlichen Vorschriften oder Veränderungen der Marktbedingungen). Die Contact&Connect e.V. trifft hierbei ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen, jedoch unter Beachtung der berechtigten Kundeninteressen und wird versuchen, mit dem Kunden nach Möglichkeit ein Einvernehmen zu erwirken. Die Contact&Connect e.V. wird Kunden stets unverzüglich und rechtzeitig über die erforderlichen Anpassungen in Kenntnis setzen.

(4) Sofern schriftlich nichts zwischen der Contact&Connect e.V. und dem Kunden vereinbart ist, handelt es sich bei den von der Contact&Connect e.V. zu erbringenden Leistung ausschließlich um Dienstleistungen; das Bewirken eines bestimmten Erfolgs, auch wirtschaftlicher Art, wird von der Contact&Connect e.V. nicht geschuldet.

(5) Unbeschadet § 3 Abs. 3 müssen Tätigkeiten, die über den Vertragsgegenstand hinaus gehen, im Wege einer Auftragsausführung gemäß § 2 vereinbart werden.

(6) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in folgender Reihenfolge:

– der Vertrag mit Leistungsbeschreibung
– diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung
– das BGB, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung

(7) Der Contact&Connect e.V. hat das Recht, für die Erbringung der geschuldeten Leistungen Dritte einzusetzen und den Auftrag ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben, wenn dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

§ 4 Preise & Preisanpassung

(1) Von der Contact&Connect e.V. genannte Preise sind Nettopreise, die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte der gesetzliche Umsatzsteuersatz geändert werden, wird die Contact&Connect e.V. ihre Vergütung im Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht erwächst.

(2) Für Überschreitungen des vereinbarten Budgets (exklusive Steuern) um mehr als 10 % muss die Contact&Connect e.V. eine Freigabe des Kunden einholen.

(3) Eventuell entstehende Materialaufwände werden separat vergütet. Vom Kunden für Mitarbeiter der Contact&Connect e.V. ausgelöste Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet.

(4) Vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung werden Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten etc.) mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet. Mietfahrzeuge werden zu verkehrsüblichen Preisen angemietet. Fahrten, die mit einem firmeneigenen PKW durchgeführt werden, werden mit 0,35 € / km abgerechnet. Wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wird eine im Schadensfall anfallende Selbstbeteiligung an den Kunden weiterberechnet. Wenn Kundenprojekte Flüge oder Hotelübernachtungen voraussetzen, wird dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Bis zu einer Flugdauer von vier Stunden wird in der Economy-Class gebucht, darüber hinaus in der Business-Class; Bahnfahrten werden stets in der 1. Klasse gebucht und werden in Höhe des Flexpreises der Deutschen Bahn abgerechnet.

(5) Die Contact&Connect e.V. ist zur monatlichen Rechnungsstellung berechtigt. Die verabredete Vergütung ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen der Contact&Connect e.V. gelten als vom Kunden anerkannt, wenn er ihnen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widerspricht.

(6) Eine Aufrechnung der Forderungen der Contact&Connect e.V. durch Forderungen des Kunden setzt voraus, dass diese unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Hiervon ausgenommen sind solche Ansprüche des Kunden, die in einem streng synallagmatischen Verhältnis zu Forderungen der Contact&Connect e.V. stehen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn sie auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft beruhen.

(7) Bei Fälligkeit hat die Contact&Connect e.V. das Recht, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie eine Pauschale in Höhe von 40 € in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus entstandene höhere Verzugsschäden sowie sonstige Rechte darf die Contact&Connect e.V. ungeachtet dessen geltend machen.

§ 5 Geheimhaltung der Contact&Connect e.V.

(1) Aufgrund des Tätigkeitsbereichs der Contact&Connect e.V. erhält sie ggf. bei der Durchführung ihrer vertraglichen Pflichten Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Kunden sowie zu personenbezogenen Daten über Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner des Kunden. Solche Informationen und Daten wird die Contact&Connect e.V. sorgsam und vertraulich behandeln.

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung liegt nicht vor, wenn die Informationen oder Daten allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der Contact&Connect e.V. bekannt werden, wenn sich die Contact&Connect e.V. die geheimhaltungsbedürftigen Informationen eigenständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Offenbarung verlangt.

(3) Die Kontaktdaten dürfen zu werbezwecken der Contact&Connect e.V. und aller von Ihr (mit-) veranstalteten Veranstaltungen verwendet und gespeichert werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, so muss der Kunde hierauf explezit hinweisen.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Contact&Connect e.V..

(2) Der Kunde garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung notwendigen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und an die Contact&Connect e.V. in dem erforderlichen Umfang übertragen bzw. ihr sie einräumen zu können, ohne dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Dabei garantiert der Kunde insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte des Geistigen Eigentums (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) und gewerblichen Schutzrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Umfang befugt ist. Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für mögliche Rechtsverletzungen haftbar. Der Kunde garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch die Contact&Connect e.V. sowie eingesetzte Links auf weiteren Seiten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde garantiert, dass er keine Inhalte übermittelt, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz), die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen. Überdies übermittelt der Kunde keine Inhalte, die kriegsverherrlichend sind, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, stellt Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dar und gibt ein tatsächliches Geschehen nicht wieder, ohne das ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, die in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie unterlässt sämtliche Eingaben, die Viren, Schadsoftware oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen.

(3) Sollte der Kunde gegen § 6 Abs. 2 verstoßen, beseitigt er den Verstoß unverzüglich, ersetzt einen der Contact&Connect e.V. aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt sie von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes des Kunden gegen die Contact&Connect e.V. geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen der Contact&Connect e.V. dem Streit von Seiten der Contact&Connect e.V. bei. Im Falle eines Verstoßes erhält die Contact&Connect e.V. das Recht, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen.

§ 7 Rechtserwerb durch den Kunden

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an sämtlichen aus den Leistungen der Contact&Connect e.V. entstandenen Dokumenten, aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung, das ausschließliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht – unter Vorbehalt der Eigennutzung durch die Contact&Connect e.V. für betriebseigene Zwecke und künftige Kundenprojekte – die jeweiligen Leistungen auf sämtliche bekannte Arten zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht des Kunden, das jeweilige Dokument nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Art und Weise, wie die ursprüngliche Fassung der Ergebnisse und Leistungen, zu verwerten. Abweichend hiervon endet das Nutzungsrecht des Kunden an erteilten Siegeln oder erstellten Zertifikaten mit dem Ende des Vertrages.

(2) Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrags gilt Absatz 1 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil der Leistungen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Contact&Connect e.V. erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese grundsätzlich den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Sollten Mängel auftreten, ist der Kunde dazu verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in schriftlicher Form mitzuteilen. § 377 HGB wird insoweit entsprechend angewendet. Die Contact&Connect e.V. übernimmt keinerlei Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.

(2) Die Contact&Connect e.V. achtet bei der Erbringung ihrer Leistungen insbesondere im Bereich der Datenschutzanalyse jederzeit auf größte Sorgfalt und Genauigkeit. Allerdings kann die Contact&Connect e.V. die Qualität der den Analysen zur Verfügung stehenden Daten und Informationen nicht immer umfassend bewerten. Daher übernimmt die Contact&Connect e.V. keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit der gelieferten Ergebnisse, da sie auf bestimmte Annahmen, spezifische Schätzungen und individuelle Schlussfolgerungen gründen.

(3) Die Contact&Connect e.V. erbringt bei vom Kunden nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllungen in der Form, dass die Contact&Connect e.V. nach eigener Wahl binnen angemessener Frist dem Kunden eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Dabei stehen der Contact&Connect e.V. mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung zu. Ein Anspruch auf Selbstvornahme ist, soweit dies nicht im jeweiligen Einzelfall unbillig wäre (z. B. bei besonderer Dringlichkeit), für den Kunden ausgeschlossen. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten und sonstige ihm nach Maßgabe dieser AGB zugestandenen Rechte geltend machen.

(4) Die Contact&Connect e.V. trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nur, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Mangel tatsächlich vorliegt.

(5) Andere Rechte als die in diesen AGB ausdrücklich bezeichneten hat der Kunde nicht, soweit im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbar ist.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Contact&Connect e.V..

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Kündigung erst zum Ablauf der im Vertrag vorgesehenen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten möglich; dabei ist die Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende zu erklären. Bleibt eine Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 24 Monate und kann dann ebenfalls mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist das Zugangsdatum der Kündigungserklärung.

(3) Sowohl die Contact&Connect e.V. als auch der Kunde sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der die Contact&Connect e.V. zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

  • Nr. 1: durch das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern der Contact&Connect e.V. oder Dritten gefährdet werden,
  • Nr. 2: der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung eines monatlich vereinbarten Entgelts in Verzug ist,
  • Nr. 3: der Kunde insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Nichteröffnung mangels Masse und Insolvenzantragstellung, wobei Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit – gleichgültig aus welchen Grund – der Insolvenz gleichgestellt sind oder
  • Nr. 4: der Kunde gegen wesentliche Regelungen dieser AGB verstößt.

(4) Eine Kündigung ist schriftlich zu erklären.

§ 10 Referenzierung

(1) Sofern der Kunde der Contact&Connect e.V. vertraglich die Referenznennung erlaubt, ist die Contact&Connect e.V. dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Nennung des Ansprechpartners und Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Verwendung als Referenz umfasst eine Nutzung auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social-Media-Kanälen, die die Contact&Connect e.V. inhaltlich beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensunterlagen, zu Dekorationszwecken in Firmenräumen und auf Fachmessen, -konferenzen sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen. Andere Nutzungen, wie bspw. der Einsatz von Zitaten des Kunden oder die ausführliche Leistungsbeschreibung als sogenannte Customer-Success-Story bedürfen einer separaten Vereinbarung und der vorausgehenden Freigabe durch den Kunden.

(2) Die vorstehende Vereinbarung über die Referenznennung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.

§ 11 Höhere Gewalt

Sollte uns die Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, schwerwiegenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich sein, sind wir, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informiert haben, zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Für den Fall, dass das Hindernis mehr als vier Monate andauert, hat die Contact&Connect e.V. das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für die Contact&Connect e.V. nicht mehr von Interesse ist und sie nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat. Der Kunde wird auf sein Verlangen hin nach Ablauf der Frist darüber informiert, ob die Contact&Connect e.V. zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist ihre Leistungspflichten erfüllt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Für den zwischen der Contact&Connect e.V. und dem Kunden geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt alleinig das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht).

(2) Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der Contact&Connect e.V. und dem Kunden ist, sofern rechtlich zulässig, der Sitz der Contact&Connect e.V.(Freiburg im Breisgau, Deutschland).

(3) Alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Contact&Connect e.V. und rechtserhebliche Erklärungen (bspw. Kündigung, Rücktritt, Aufrechnung) sind nur in schriftlicher Form wirksam; dies gilt insbesondere auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.

(4) Ist oder wird eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen der Contact&Connect e.V. und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Falls sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als zwischen den Vertragspartnern vereinbart, die, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.

Version vom 18. November 2018

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